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StangerJens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Abschaltung der EU-Online-Streitschlichtungsplattform: Was Online-Händler jetzt beachten müssen

eCommerce - 01.09.2025

Zum 20. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) endgültig eingestellt. Damit entfällt die gesetzliche Pflicht für Online-Händler, auf ihrer Website einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Die Plattform wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2016 nur selten genutzt: EU-weit wurden jährlich nur etwa 200 Fälle tatsächlich an alternative Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Was bedeutet das für Online-Händler?

Es dürfen nun keine Hinweise mehr auf die OS-Plattform in Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen oder anderen rechtlichen Dokumenten enthalten sein. Ein Verbleib des Links könnte als irreführende Werbung gewertet werden und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Wichtige Handlungsschritte:

  1. Alle Verweise auf die OS-Plattform umgehend entfernen!
  2. Wenn Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich der OS-Plattform abgegeben haben, sollten Sie diese kündigen.

Was bleibt bestehen?

Unabhängig von der Abschaltung der OS-Plattform bleibt die Informationspflicht gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) bestehen. Danach müssen Online-Händler angeben, ob sie zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet oder bereit sind und gegebenenfalls die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benennen.

Die Konsequenzen auf einen Blick:
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet für Online-Händler eine Erleichterung, da die Informationspflicht entfällt. Dennoch ist es wichtig, die eigenen rechtlichen Dokumente entsprechend anzupassen und weiterhin die bestehenden Informationspflichten zu beachten. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.