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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-456
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
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Aktuelle Steuer-News in Kürze

Steuertelegramm - 05.05.2022

Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit
Der Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen für die Errichtung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion kann dann in Betracht kommen, wenn diese Leistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung, z.B. einer Parkraumbewirtschaftung, stehen. 
Fundstelle: BFH Urteil v. 20.10.2021 - XI R 10/21 
Praxistipp:  Dieses Urteil kann einen unerwarteten Geldsegen für die öffentliche Hand bedeuten! Im Urteilsfall sieht der BFH einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Vereinnahmung von Parkgebühren für die Nutzung von Besucherparkplätzen und der kostenlosen Bereitstellung einer nahegelegenen Hängeseilbrücke. Durch die entgeltliche Bereitstellung der Parkplätze werden umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, dadurch ist nach Ansicht des BFH auch ein Vorsteuerabzug aus allen mit diesen Umsätzen verbundenen Kosten möglich. Der Gemeinde wurde damit ein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Hängeseilbrücke zugestanden, obwohl mit dieser selbst keine Einnahmen erzielt werden. 
Dieses Urteil dürfte auf eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle übertragbar sein.  

Erhöhte Gebühren für das Parken unterliegen der Umsatzsteuer
Eine Kontrollgebühr, die ein Parkplatzbetreiber von Nutzern erhält, die unberechtigt oder fehlerhaft geparkt haben, unterliegt der Umsatzsteuer. Denn die Kontrollgebühr stellt eine Gegenleistung des Autofahrers für die vorschriftswidrige Nutzung des Parkplatzes dar.
Fundstelle: EuGH 20.01.2022 C-90/20

Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage?
Ein nicht seltener Fall: Ein Sportverein durfte die Sportanlage einer Gemeinde kostenfrei nutzen und übernahm im Gegenzug die Bewirtschaftung der gesamten Anlage. Hierfür erhielt der Sportverein einen pauschalen Betriebskostenzuschuss von der Gemeinde. 
Nach Ansicht des BFH handelt es sich bei den Zahlungen der Gemeinde an den Sportverein um einen nicht steuerbaren „echten“ Zuschuss. So zeigen die langfristige und zudem unentgeltliche Nutzungsüberlassung sowie das Fehlen einer Verpflichtung des Klägers, bestimmte Sportangebote vorzuhalten, dass es der Gemeinde gerade nicht darum ging, konkrete Betreiberleistungen für sich zu beziehen. Vielmehr wollte die Gemeinde ersichtlich den Kläger aus strukturpolitischen Gründen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seiner gemeinnützigen Tätigkeit im Sinne der örtlichen Gemeinschaft nachzugehen.
Fundstelle: BFH Urteil v. 18.11.2021 - V R 17/20

Vorsteuerabzug aus der Leistung eines Ist-Versteuerers erst bei Zahlung zulässig
Muss der leistende Unternehmer seine Umsatzsteuer erst mit der Vereinnahmung der Zahlung an das Finanzamt abführen (sog. Ist-Versteuerer), so kann der Leistungsempfänger seinen Vorsteueranspruch ebenfalls erst dann geltend machen, wenn er die Rechnung bezahlt. 
Fundstelle: EuGH 10.02.2022 C 9/20
Praxistipp: Um die Rechtsprechung des EuGH in nationales Recht umzusetzen, ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Bis dahin können sich in Deutschland ansässige Unternehmer für den Vorsteuerabzug wahlweise auf die nationalen Regelungen oder auf die Rechtsprechung des EuGH berufen.

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