Ulrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
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Die CDU/FDP-Koalition hat beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze ab dem 01.01.2013 von derzeit 400,00 € auf 450,00 € zu erhöhen. Die Gleitzone beginnt ab die-sem Zeitpunkt bei 450,01 € und endet bei 850,00 €.
Das bisherige opt-in-Modell bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Grundsätzliche Versicherungsfreiheit und die Möglichkeit, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten) wird in ein opt-out-Modell geändert: Die Minijobber sind ab 01.01.2013 grundsätzlich rentenversichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf diese Versicherung zu verzichten.