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Bei mehr als 130 km/h ist man immer dabei

News - 06.09.1994

Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, haftet bei einem Verkehrsunfall stets mit, auch wenn er "unverschuldet" darin verwickelt ist. Das ist vom OLG Hamm kürzlich noch einmal klargestellt worden. Diese Wertung beruht auf dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeuges nach den Regeln des Straßenverkehrsgesetzes. Wer schnell fährt, kann sich künftig nicht mehr auf ein unabwendbares Ereignis berufen.

 

Als Faustformel der Praxis gilt: 10 % Mithaftung pro 10 km/h über Richtgeschwindigkeit!