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Das Aufbauseminar - Hilfe bei Punkten und Fahrverbot

News - 09.03.2008

Wer 14 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen (§ 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). Andernfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der vorherige freiwillige Besuch eines solchen Seminars bringt einen Rabatt von bis zu vier Punkten. Er kann darüber hinaus nun sogar dazu führen, dass in einem Bußgeldverfahren von der Anordnung eines „pädagogischen“ Fahrverbots Abstand genommen wird. Die Begründung dafür ist, dass der Betroffene durch den Besuch des Aufbauseminars seine Einsicht zeigt, dass er sein bisheriges falsches Verkehrsverhalten nachhaltig ändern muss. Einzelheiten klärt mit Ihnen gern Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht.