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BallaschChristian Ballasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Die Bestellung eines Ferrari und der „Grimassen-Smiley“

Autorecht - 06.01.2025

Bei der Bestellung eines Neufahrzeugs bestehen oftmals lange Wartefristen, bis das langersehnte Fahrzeug endlich ausgeliefert wird. Was aber tun, wenn das Fahrzeug trotz langer Wartezeit nicht ankommt? Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wird, gerät der Verkäufer mit Ablauf dieses Termins in Verzug. Danach muss dem Verkäufer eine Nachfrist zur Lieferung gesetzt werden. Verstreicht auch diese, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, kann die vereinbarte Lieferfrist einvernehmlich verlängert werden. Ob eine solche Verlängerung auch durch das Versenden von Emojis zustande kommen kann, hatte jüngst das OLG München (Endurteil vom 11.11.2024 - 19 U 200/24 e) zu entscheiden.

Ein Käufer hatte einen Ferrari SF 90 Stradale gekauft. Die vereinbarte Lieferfrist ließ sich nicht halten. Der Verkäufer wandte sich per WhatsApp an seinen Käufer mit folgendem Wortlaut:

            „Der SF 90 Stradale rutscht leider auf das erste Halbjahr 2022“

Der Käufer antwortete darauf mit „Ups“ und versah die Nachricht mit folgendem Emoji:

Das Gericht musste sich nun damit befassen, ob durch diese WhatsApp-Kommunikation eine einvernehmliche Fristverlängerung zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

Der Verkäufer fasste das Emoji offenbar als „grinsenden Smiley“ auf und wertete die Nachricht damit als Zustimmung zur längeren Lieferfrist.

Das Gericht bemühte zur Rechtsfindung das Emoji-Lexikon „Emojipedia“ und fand heraus, dass das „Grimassen-schneidende-Gesicht-Emoji“ tatsächlich für negative oder gespannte Emotionen steht, wie Nervosität, Verlegenheit, Unbehagen oder Peinlichkeit.

Das Gericht kam damit folgerichtig zu dem Ergebnis, dass in der Verwendung dieses Emoji keine Zustimmung zu einer Fristverlängerung gesehen werden kann.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber wohl, dass grundsätzlich auch verbindliche Erklärungen durch Emojis abgegeben werden können.

Mit Emojis dürfte es daher wie mit Fremdwörtern sein: Nur benutzen, wenn man deren Bedeutung sicher kennt.