Die Einheitswertermittlung knüpft derzeit an Wertverhältnisse zum 01.01.1935 (neue Bundesländer) bzw. 01.01.1964 (alte Bundesländer) an. Sie legt damit veraltete Bemessungsgrundlagen zur Grundsteuer zugrunde. Daher wurde die Grundsteuer vollständig reformiert.
Konkret nimmt die Finanzverwaltung ab Mitte 2022 Grundeigentümer in die Pflicht, zahlreiche immobilienspezifische Daten zusammenzutragen. Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte erfolgt auf den 01.01.2022. Die neuen Grundsteuerwerte gelten erstmals für die Besteuerung im Jahr 2025.
Ebenso sind Steuerpflichtige nach dem 01.01.2022 in der Pflicht, entsprechende Änderungen der Verhältnisse, etwa eine Nutzungsänderung, proaktiv bis zum 31.01. des Folgejahres anzuzeigen.
Diese Neubewertung von über 36 Mio. wirtschaftlichen Einheiten ist ein umfassendes Neuprojekt der Finanzverwaltung.
Die Reform sieht eine Besteuerung nach einem wertabhängigen Grundsteuermodell in Form des Ertrags- und Sachwertverfahrens vor. Sie beinhaltet aber auch eine Öffnungsklausel für die Bundesländer. Nach dieser Öffnungsklausel können die Bundesländer zugunsten anderer Modelle von den bundesgesetzlichen Regelungen abweichen. Davon machen, Stand Januar 2022, fünf Bundesländer Gebrauch. Zwei Bundesländer nutzen das Bundesmodell mit angepassten Steuermesszahlen. Neun Bundesländer wenden das Bundesmodell unverändert an.
Niedersachsen hat sich für ein Flächen-Faktor-Modell (=Öffnungsklausel) entschieden, bei dem die Grundstückfläche mit 0,04 Euro und die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter bewertet werden. In Ergänzung soll die Lage durch Berücksichtigung der Bodenrichtwerte im Vergleich zu den durchschnittlichen Bodenrichtwerten der Gemeinde erfasst werden, um die Lagequalität des Grundstücks mit einzubeziehen. Ebenso soll die Grundsteuer C eingeführt werden, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz (gestaffelt nach der Dauer der Baureife, wobei eine Höchstgrenze gelten soll) eine höhere Grundsteuer zu erheben als für die übrigen Grundstücke.
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