Wer Haus oder Wohnung kauft, spart womöglich die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent vom Kaufpreis). Steuerexperten empfehlen, Steuer zwar zu überweisen, gegen den Steuerbescheid aber Einspruch einzulegen und das Finanzamt aufzufordern, darüber vorerst nicht zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muß sich jetzt damit beschäftigen. Den Stein ins Rollen brachte das Finanzgericht Niedersachsen. Es will geklärt wis-sen, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer beim Kauf selbstgenutzter Immobilien mit dem Grundgesetz in Einklang steht (Aktenzeichen: BVerfG AZ: 1 BvL 24/97).
Argument: In den sogenannten Einheitswert-Beschlüssen urteilte das Bundesverfassungsgericht 1995, daß "notwendiges Gebrauchsvermögen" - etwa ein selbst bewohntes Einfamilienhaus - keinerlei Vermögen- und Erbschaftsteuer kosten dürfe. Dann müsse auch der Erwerb von Gebrauchsvermögen steuerfrei sein. Der Freibetrag wird voraussichtlich mindestens 400.000 Mark betragen.