Zwischen dem Bund und den Kommunen der neuen Länder ist nach wie vor umstritten, ob die Kommunen zur Rückzahlung sogenannter "Altschulden" aus dem volkseigenen Wohnungsbau verpflichtet sind. Das Landgericht Magdeburg hat jetzt die erste Klage der Deutschen Kreditbank AG, die die Verwaltung dieser Altkredite von der Staatsbank der DDR übernommen hat, gegen eine sachsen-anhaltinische Gemeinde auf Rückzahlung eines solchen Kredites abgewiesen. Die Gemeinde wurde durch unser Büro vertreten.
Zur Begründung führt das Gericht aus, es sei zweifelhaft, ob durch die zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Kreditverträge überhaupt wirksame Schuldverhältnisse begründet worden seien; denn Kreditgeber und Kreditnehmer seien jeweils ein und dieselbe juristische Person, nämlich der Staat DDR gewesen. Der Einigungsvertrag bestimme zwar, daß das zur Wohnungsversorgung genutzte ehemals volkseigene Vermögen unter gleichzeitiger Übernahme anteiliger Schulden in das Eigentum der Kommunen übergeht, lasse jedoch offen, wie der von den Kommunen zu übernehmende Anteil der Altschuld im Einzelfall exakt zu bestimmen sei. Diese Bestimmung müsse der Gesetzgeber erst noch treffen.
Von der Deutschen Kreditbank AG in Anspruch genommene Kommunen sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen.