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UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
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Gebäude umfassend gegen Klimarisiken versichern! Versicherungspflicht ist nicht in Sicht.

Versicherungsrecht - 06.11.2024

Für Gebäudeeigentümer kann der finanzielle Schaden durch Naturereignisse schnell existenzbedrohend werden. Die Elementarschadenversicherung ist eine wichtige Versicherung, die Schäden durch Naturgewalten abdecken kann. Hierzu zählen u.a. Schäden durch:

  • Überschwemmungen durch Regen, überlaufende Flüsse oder Seen
  • Rückstau von Wasser aus Abwassersystem
  • Erdrutsche und Erdbeben
  • Schneedruck und Lawinen

Eine den zunehmenden Risiken Rechnung tragende Versicherungspflicht gegen die Gefahren von Naturgewalten wird immer wieder diskutiert. Bund und Länder haben sich bisher nicht auf die Versicherungspflicht verständigen können. Daher bleiben die Bürger aufgerufen, eigene Vorsorge zu treffen.

Eine ausreichende Elementarschadenversicherung übernimmt Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau. Sie ergänzt die reguläre Wohngebäude- und Hausratsversicherung, die solche außergewöhnlichen Risiken i.d.R. nicht abdeckt. Der Versicherungsschutz ist in den einzelnen Elementarversicherungen nicht einheitlich geregelt. Zum Teil werden einzelne Risiken ausgeschlossen oder sind erst gar nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Teilweise sind die Bedingungen limitiert.

Immobilienbesitzer sind daher gut beraten, den Versicherungsschutz in Zeiten zunehmender klimatischer Veränderungen zu überprüfen, um im Schadenfall vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein.