Dr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-402
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
mackappelhagen.de
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Unternehmenssteuerreform- und Steuersen-kungsgesetz sieht eine Erleichterung für Körperschaften vor. Diese sollen künftig Ge-winne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften (und an diesen gleichgestellten, zur Körperschaftsteuer optierenden Personengesellschaften) steuerfrei vereinnahmen können.
Dabei lässt sich bereits jetzt eine bindende Wirkung zwischen Verkäufer und Käufer herbeiführen, ohne die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns zu gefährden. In einem Unternehmenskaufvertrag muss zu diesem Zweck der Übergang des wirt-schaftlichen Eigentums an den verkauften Anteilen so geregelt werden, dass dieses erst nach In-Kraft-Treten der Neuregelung auf den Käufer übergeht.
Auch beim Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen ent-steht ein Veräußerungsgewinn erst mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Der Abschluss des Beteiligungskaufvertrages allein reicht hierfür nicht aus. Damit kann auch dieser Personenkreis bereits heute einen Vertrag abschließen und bei entsprechender Gestaltung davon profitieren, dass nach dem Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz ab In-Kraft-Treten der Neuregelung nur noch die Hälfte derartiger Gewinne der Besteuerung unterliegen soll.
Ihre individuellen Gestaltungswünsche besprechen Sie mit Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern.