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UllrichDr. Steffen Ullrich
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Gute Nachrichten für Krankentagegeldversicherte: Neues BGH-Urteil stärkt Rechte der Versicherungsnehmer

Versicherungsrecht - 07.07.2025

Viele Selbständige und Arbeitnehmer sichern sich häufiger mit einer Krankentagegeldversicherung für den Fall längerer krankheitsbedingter Ausfallzeiten ab. In der Vergangenheit haben Krankentagegeldversicherer jedoch versucht, das versicherte Tagegeld zu reduzieren, wenn das Nettoeinkommen des Versicherten nach Vertragsabschluss sank.

Die Versicherer beriefen sich hierbei auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die ihnen ein solches Recht einräumte. Der BGH hat diese Regelung bereits im Jahr 2016 wegen Verstoßes gegen das Transparentgebot für unwirksam erklärt. Daraufhin haben einige Versicherer versucht, die unwirksame Klausel in laufenden Verträgen durch eine neue, rechtskonforme Regelung in den AVB zu ersetzen.

Der BGH hat nun mit Urteil vom 12.03.2025 (AZ IV ZR 32/24) entschieden, dass ein Versicherer eine unwirksam gewordene Klausel nicht ohne weiteres durch eine neue Klausel ersetzen kann, die für den Versicherten möglicherweise nachteilige Folgen hat.

Die Kernpunkte des Urteils sind:

  • Kein Automatismus zur Klauselersetzung. Die Ersetzung ist nur dann möglich, wenn sie zur Fortführung des Vertrages „notwendig“ ist.
  • Keine „unzumutbare Härte“ für Versicherer, wenn eine Klausel zur Einkommensanpassung ersatzlos wegfällt.
  • Das sog. „Überstiegsverbot“ in § 4 Abs. 2 MB/KT (Krankengeld und sonstige Leistungen dürfen Netto-Einkommen nicht übersteigen) ist kein Freibrief zur Kürzung. Der BGH sieht die Klausel eher als Programmsatz, der verdeutlicht, dass sich das Krankentagegeld am Einkommen orientieren soll.

Das jüngste Urteil des BGH zur Krankentagegeldversicherung schützt die Versicherungsnehmer vor einseitigen Kürzungen durch den Versicherer in laufenden Verträgen. Daher gilt wie folgt:

  • Prüfen Sie die Versicherungsunterlagen auf Begründung der Anpassung des Krankentagegeldes!
  • Akzeptieren Sie nicht vorschnell eine Kürzung des Krankentagegeldes!
  • Achten Sie auf mögliche Verjährungsfristen für Nachforderungen!

Falls Ihr Krankentagegeldversicherer das Krankentagegeld gekürzt hat oder dies ankündigt, sollten Sie sich bei uns juristischen Rat einholen!