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MackDr. Martin Mack
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Handelsvertreterrecht – Ansprüche bei Geschäftsaufgabe wegen Insolvenz

News - 06.08.2011

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem selbständigen Handelsvertreter oder Vertragshändler streiten die Protagonisten oft über das Bestehen eines Ausgleichsanspruches.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 06.10.2010 (Az: VIII ZR 209/07) noch einmal bestätigt, dass der Ausgleichsanspruch des Handels-vertreters auch dann besteht, wenn er seinen Geschäftsbetrieb wegen Insolvenz eingestellt hat. Ein Ausgleichsanspruch wurde bisher bereits bei einer Auflösung des Handelsvertretervertrages durch Tod (auch bei Selbsttötung) des Handelsvertreters und bei einer auf Initiative des Handelsvertreters erfolgten einverständigen Vertragsaufhebung gewährt. Ein Handelsvertreter verliert den Ausgleichsanspruch lediglich dann, wenn zwischen seinem schuldhaften Verhalten und der Entscheidung des Unternehmers zur Vertragsbeendigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, z.B. bei Vertragsverletzungen des Handelsvertreters.