René Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-507
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
weidigappelhagen.de
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist nicht nur ein schönes Wort beim Galgenraten, sondern verpflichtet ab 01.01.2025 auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen einen Ladepunkt zu errichten. Ein Ladepunkt ist eine Ladesäule, an der Elektromobile geladen werden können. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Parkplatz nicht verändert bzw. renoviert wird. Sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt sein oder kann nicht nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Dienstleister beauftragt wurde, drohen Bußgelder. Von dieser Regelung gibt es faktisch auch keine Ausnahme. Haben Sie schon gehandelt? Gern unterstützen wir Sie bei den dafür nötigen vertraglichen Strukturen.