Andreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Erbrecht
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Die Suche nach Nachfolgerinnen und Nachfolgern wird für Unternehmerinnen und Unternehmer zur immer größeren Herausforderung. Bei der Übernahme innerhalb der Familie ist in den letzten Jahren ein rückläufiger Trend zu beobachten. Wenn sich kein Familienmitglied für die Nachfolge an der Spitze des Unternehmens findet, muss dies nicht zwangsläufig das Ende des Betriebes bedeuten. Ein übergabewilliger Unternehmer sollte daher folgende Optionen mit in die Überlegungen einbeziehen:
1. Management-By-In (MBI)
MBI bedeutet die Übernahme des Unternehmens durch ein externes Management. Die "neuen" Manager erwerben die Mehrheit oder sogar 100 Prozent des Unternehmens, was häufig dazu führt, dass das bisherige Management ausgetauscht wird.
Auch dabei ist eine der wesentlichen Herausforderungen, den passenden Nachfolge-Kandidaten zu finden, der das Unternehmen mit den bisherigen Mitarbeitern wirklich weiterführen will.
2. Management Buy-out (MBO)
Bei dieser Form der Nachfolge setzt sich der (ggf. Anteils-) Käuferkreis aus Mitarbeitern des Unternehmens zusammen. Der Motivationsschub der bisherigen Belegschaft ist dabei nicht zu unterschätzen, wird der Belegschaft doch bewusst, dass möglicherweise jeder Mitarbeiter im Grundsatz die Chance haben könnte, ein Unternehmen zu führen.
3. Fremdmanagement
Der entscheidende Grundsatz: Führung und Kapital werden getrennt! Im Unterschied zum MBI übernimmt der Fremdmanager dabei keine Anteile am Unternehmen, der "alte" Eigentümer bleibt hier Eigentümer.
Die Familie bleibt im Hintergrund und muss sich nicht von dem Unternehmen trennen. Das kann insbesondere dann eine überlegenswerte Option sein, wenn etwaige Familienangehörige noch nicht in der Situation sind, Verantwortung zu übernehmen.
4. Familienstiftung
Die Gründung einer Stiftung ist die langlebigste Perspektive einer Nachfolgeform, bei der die Erhaltung des Unternehmens und die Sicherung des Einkommens für die Familie an erster Stelle stehen.
Die Stiftung dient dauerhaft den Interessen der Familie, der übergeordnete Zweck ist gerade die wirtschaftliche Versorgung des Stifters und seiner Familie und der nachfolgenden Generationen. Natürlich können damit auch philanthropische Zwecke verbunden werden.
Das Vermögen ist in der Stiftung dauerhaft geschützt, üblicherweise übernimmt die Stiftung alle oder einen Großteil der Anteil an dem Unternehmen. Damit ist die Langlebigkeit des Unternehmens garantiert.
Eine Unternehmensnachfolge sollte langfristig und mithilfe professioneller Partner geplant und umgesetzt werden. Wir unterstützen Sie gern dabei.