Dr. Joachim Gulich LL.M.
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Wer schon in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, wird voraussichtlich neue Projekte ebenso gut abwickeln können. Auftraggeber fordern deshalb in Vergabeverfahren zum Nachweis der fachlichen Eignung regelmäßig Referenzen.
Bei der Vergabe von Fachplanungsleistungen für einen Laborneubau forderte der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung neben personenbezogenen Referenzen zusätzlich die Angabe von zwei Referenzprojekten. Diese Projekte mussten dem Teilnahmeinteressenten eindeutig zuzuordnen sein. Referenzprojekte eines Nachunternehmens waren ausdrücklich nicht zugelassen.
Die Vergabestelle schloss einen Bewerber aus. Er hatte Referenzprojekte eines anderen Unternehmens angegeben. Er war der Ansicht, dass ihm diese Fremdreferenzen zuzurechnen seien, denn
Die Vergabekammer des Bundes hat diesen Ansatz weggewischt (VK Bund, Beschl. v. 25.04.2024 – VK 1-30/24 – bisher nicht bestandskräftig). Der Auftraggeber habe ausdrücklich nicht nur personen- sondern auch unternehmensbezogene Referenzen gefordert. Die Projektreferenzen zielten erkennbar auf den Nachweis von unternehmensbezogenen Kapazitäten und Fähigkeiten ab. Wegen der Komplexität des Vorhabens sei es nachvollziehbar auf Erfahrungen angekommen, die jenseits der Erfahrung einzelner Mitarbeiter liegen (koordinierende Fähigkeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Betriebsstrukturen), die unabhängig von einzelnen Personen den Projekterfolg gewährleisten können.
Nach dieser Entscheidung müssen Bewerber zukünftig genauer differenzieren:
In der Praxis schaffen Bewerberfragen Sicherheit!