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Kommunales Abgabenrecht – Änderung gekippt in Sachsen-Anhalt

News - 04.07.2010

Vor einem Jahr haben wir berichtet, dass das Land Sachsen-Anhalt die Billigkeitsregelung bei kommunalen Beiträgen für sog. übergroße Wohngrundstücke auf Grundstücke mit bis zu 5 Wohneinheiten beschränkt hat. Diese Beschränkung ist nun vom Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau für nichtig erklärt worden (Urteil vom 16.02.2010, LVG 10/09). Das Land hatte die Beschränkung damit begründet, dass mit der Billigkeitsregelung nur das Mehrgenerationswohnen privilegiert werden sollte, konnte aber nicht empirisch belegen, dass nur Grundstücke mit bis zu fünf Wohneinheiten darunter fallen.

Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichtes ist deshalb der allgemeine Gleichheitssatz verletzt. Damit bleibt es beim alten Recht: Auch übergroße, mit Mehrfamilienhäusern bebaute Grundstücke werden nur mit verminderter Teilfläche herangezogen.