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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
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Mal wieder die Kfz-Nutzung – Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft

Steuerberatung - 05.07.2018

Der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw bestehende Anscheinsbeweis kann durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden.

Zum Sachverhalt:

Eine GmbH & Co. KG hielt im Betriebsvermögen einen BMW X3, den unstreitig verschiedene Arbeitnehmer für Technikereinsätze, Auslieferungen und als Ersatzfahrzeug nutzen. Ein Fahrtenbuch wurde für das Fahrzeug nicht geführt. An der KG waren mehrere Kommanditisten beteiligt. Sämtlichen Kommanditisten und deren Ehefrauen standen während des gesamten Streitzeitraumes privat teils höherwertige Modelle der Mittel- und Oberklasse (Mercedes S-Klasse, BMW 5er und 7er und Touringklasse) zur Verfügung.

Das Finanzamt setzte für den BMW X3 einen privaten Nutzungsanteil an, den es sowohl für Zwecke der Ertrag als auch für die Umsatzsteuer nach der sog. Einprozentregelung berechnete.

Die GmbH & Co. KG reichte hiergegen Klage ein. Das Finanzgericht Münster verglich daraufhin die jeweiligen privat zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit dem BMW X3 und kam zu dem Schluss, dass den Gesellschaftern ausreichend vergleichbare private Fahrzeuge zur Verfügung standen und gab der Klägerin Recht (Urteil vom 21.03.2018, 7 K 388/17). Damit kam es nicht zu einer Versteuerung einer Privatnutzung für den BMW X3. Der Anscheinsbeweis war durch die Klägerin erschüttert worden.