Dr. Joachim Gulich LL.M.
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Die EU-Kommission hat am 24. November 2015 die ab dem 01. Januar 2016 geltenden neuen Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber bekannt gemacht. Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an.
Wenn Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Hand diese Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, sind die Leistungen nicht nur national, sondern europaweit auszuschreiben. Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte gegenüber dem bisherigen Status leicht erhöht (Delegierte Verordnungen der Kommission VO EU 2015/2170, 2015/2171 und 2015/72).
Die für Vergabeverfahren ab dem 01. Januar 2016 maßgeblichen Schwellenwerte betragen (jeweils ohne Umsatzsteuer):