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StaatsSebastian Staats
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Neue Wertgrenzen in Niedersachsen

Vergaberecht - 07.07.2025

Parallel zur geplanten Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) ist am 29. Mai 2025 bereits die geänderte Wertgrenzenverordnung in Kraft getreten:

Die Direktauftragsgrenze wird von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) ohne Umsatzsteuer einheitlich auf 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer angehoben.

Für Schulen wird die Wertgrenze für einen Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sogar auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer erhöht.

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben sind im Liefer- und Dienstleistungsbereich fortan bis 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer möglich.

Im Bereich der Bauleistungen sind nun beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer möglich.