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Rechtskenntnisse des Architekten

News - 05.03.2006

Architekten bewegen sich häufig im Grenzbereich zwischen Technik/Gestaltung und Recht. Sie müssen über Grundkenntnisse des Bauordnungsrechts verfügen, um sachgerechte Planungs- und Beratungsentscheidungen treffen zu können. Die Klärung schwieriger Rechtsfragen, die in die Alleinverantwortung der Bauaufsichtsbehörde fallen, kann allerdings vom Architekten nicht verlangt werden, da er einem Rechtsberater des Bauherrn nicht gleichgestellt werden darf. Dies hat das Kammergericht (Oberlandesgericht) Berlin entschieden (Urteil vom 20.03.06 – 24 U 48/05). Ein Architekt hatte eine Baumaßnahme im Landschaftsschutzgebiet geplant und sich auf einen Bauvorbescheid verlassen, ohne zu beachten, dass nach Landesrecht zusätzlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen war.

Ob andere Gerichte in vergleichbaren Fällen ebenso entscheiden würden, ist nicht sicher.