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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Reform des Vergaberechts: Tiger oder Bettvorleger?

Vergaberecht - 06.11.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seinem Vergabetransformationspaket (Referentenentwurf Stand: 30.09.2024) 200 Vorschläge zur Reform des Vergaberechts angekündigt.

Ziel ist wieder einmal, das komplexe Vergaberecht zu vereinfachen. Das Menü lautet:

  • Maßnahmen zur Vereinfachung und zum Abbau von Bürokratie
  • Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung
  • Maßnahmen für den Mittelstand und zur Stärkung von Start-ups und Innovation in der öffentlichen Beschaffung (über den Abbau von Bürokratie hinaus)
  • Maßnahmen im Sinne einer sozial und umweltbezogen nachhaltigen Beschaffung
  • Sonstige Maßnahmen, etwa zur Stärkung der europäischen Souveränität sowie regionaler Märkte.

Als Zutaten zu diesem Menü bietet das BMWK an:

  • Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit Augenmaß (§ 97 GWB; § 22 UVgO)
  • Vereinfachungen in der Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB, § 23 UVgO)
  • Verzicht auf Eignungsprüfung, wenn der Auftraggeber die Eignung innerhalb des vorangegangenen Jahres bei vergleichbaren Aufträgen festgestellt hatte (§ 35 UVgO)
  • Höhere EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden (§ 106 GWB)
  • Weitergehende Nutzung von Verlinkungen in elektronischen Bekanntmachungen und von E-Mail in Vergabeverfahren (§ 122 GWB; § 7 UVgO)
  • Vornehmlich digitale Durchführung der Markterkundung (§ 28 VgV, § 20 UVgO)
  • Neue Möglichkeit der Direktauftragsvergabe bis 100.000 Euro für Innovation (§ 14b UVgO“
  • „Negativliste“ mit Gegenständen, die nicht beschafft werden dürfen
  • Berücksichtigungsmöglichkeit regionaler Aspekte bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (§ 2 UVgO etc.).

Eine erste Betrachtung deutet darauf hin, dass die Referenten möglicherweise an den falschen Ecken gefeilt haben. Wir sehen bei diesen Selbstverständlichkeiten der Reform nicht, dass nach der kritischen Mangel der Fachressorts, die der Referentenentwurf aktuell durchläuft, mehr als ein Etikett mit dem Aufdruck „Bürokratieabbau“ übrigbleibt.