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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Steuertelegramm für den Monat Dezember

Steuertelegramm - 02.12.2024

1. Erst vollständig zahlen, dann Steuerermäßigung

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Unternehmens bezahlt ist.

BFH vom 13.08.2024, IX R 31/23

 

2. Verdeckte Gewinnausschüttung auch bei Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch 

Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung bereits daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Ausgleichsanspruchs ergeben.

BFH vom 22.05.2024, I R 2/21

 

3. Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als Schenkung

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, so ist der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, als eine Schenkung zugunsten der Mitgesellschafter zu werten.

BFH vom 19.06.2024, II R 40/21

 

4. Aussetzungszinsen doch verfassungswidrig?

Der BFH holt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber ein, ob Aussetzungszinsen seit dem 01.01.2019 mit dem Grundgesetz vereinbar sind, da bei der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung weiterhin ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird.

BFH vom 08.05.2024, VIII R 9/23

 

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