Katrin Sommermeier
Steuerberaterin (§ 58 StBerG)
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-128
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1. BFH stärkt rechtliches Gehör bei Internetrecherchen der Gerichte
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 15.04.2026 (Az. IX B 53/25) klargestellt: Finanzgerichte dürfen eigene Internetrecherchen nicht ohne vorherigen Hinweis an die Beteiligten verwerten. Werden solche Erkenntnisse überraschend in die Entscheidung einbezogen, kann dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen. Für Steuerpflichtige und Berater bedeutet das mehr Verfahrensschutz und bessere Möglichkeiten, zu recherchierten Inhalten Stellung zu nehmen.
2. Mehr steuerfreie Einnahmen im Ehrenamt ab 2026
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 werden ehrenamtliche Tätigkeiten steuerlich attraktiver. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 € jährlich, die Ehrenamtspauschale auf 960 €. Begünstigt sind weiterhin Tätigkeiten etwa als Trainer, Ausbilder oder Vereinsvorstand. Die höheren Freibeträge schaffen mehr finanziellen Spielraum für Vereine und freiwillig Engagierte und reduzieren zugleich den Verwaltungsaufwand bei kleineren Vergütungen.
3. BFH verschärft Anforderungen an das häusliche Arbeitszimmer
Mit Urteil vom 24.03.2026 (Az. VIII R 6/24) hat der BFH die Aufzeichnungspflichten für Selbständige beim häuslichen Arbeitszimmer konkretisiert. Danach reicht eine bloße Sammlung von Belegen nicht aus. Sämtliche Aufwendungen müssen einzeln, getrennt und zeitnah dokumentiert werden – etwa in einer gesonderten Aufstellung oder digitalen Übersicht. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig.
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