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HagenaHauke Hagena
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Steuertelegramm für den Monat Mai

Steuertelegramm - 06.05.2025

1. Mallorca-Rechtsprechung: tatsächliche Möglichkeit der Nutzung reicht nicht

Besitzt eine Person eine spanische GmbH, die ihrerseits eine Ferienwohnung auf Mallorca besitzt, so führt dies nicht automatisch zu fiktiven („verdeckte Gewinnausschüttung“) Einkünften und dann realer Einkommensteuer in Deutschland. Hinzukommen muss, dass diese Person ihre Ferienwohnung zu „unerklärlich“ günstigeren Konditionen nutzt als eine fremde Person.

BFH, Urt. v. 1.10.2024 – VIII R 4/21

 

2. Erbschaft-/ Schenkungsteuer: Immer wieder neu – „gutes“ (steuerfreies) Betriebsvermögen vs. „böses“ (steuerpflichtiges) Verwaltungsvermögen

Das „Zauberwort“ bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer heißt: Betriebsvermögen. Denn Betriebsvermögen ist bis 100 % steuerfrei. Aus dem Betriebsvermögen herausgenommen wird das „böse“ Verwaltungsvermögen. Sind Immobilien nicht eigengenutzt, sind sie schnell solch „böse“ Verwaltungsvermögen.

Ein kleiner Lichtblick gegen den Fiskus: Grundstücke, die noch in Bebauung sind, gelten weiterhin als „gutes“ Betriebsvermögen – selbst wenn deren Vermietung beabsichtigt ist.

FG Münster, Urt. v. 14.11.2024 – 3 K 906/23 F, vorl. Nrkr

 

3. Umzug ins Ausland: Vorsicht bei Investmentfonds

Seit 1. Januar 2025 wird bei einem Umzug ins Ausland ein Verkauf der Anteile an einem Investmentfonds fingiert (§ 19 Investmentsteuergesetz). Es kommt also zu einer fiktiven Aufdeckung der stillen Reserven – und einer realen Steuerlast: Da freut sich der Fiskus! Dies gilt, wenn mindestens 1 % der ausgegebenen Investmentanteile gehalten werden oder aber die Anschaffungskosten der Investmentanteile mindestens 500.000 Euro betragen haben.

Eine frühzeitige Umstrukturierung kann helfen, diese Steuerfalle zu umgehen.

 

4. Betriebliche Umstrukturierungen: Ausgliederung von Einzelunternehmen in GmbH grunderwerbsteuerfrei

Damit es uns nicht langweilig wird und weil in Immobiliengeschäften große Werte bewegt werden, gibt es die Grunderwerbsteuer. Bleibt der wirtschaftliche Eigentümer allerdings gleich und wird die Grunderwerbsteuer zu unfair, musste der Gesetzgeber etwas zurückstecken.

So ist mit der Konzernklausel auch eine Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH möglich, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Voraussetzung: Der Einzelunternehmer wird wenigstens zu 95 % Gesellschafter der GmbH und bleibt dies für 5 Jahre.

BFH, Urt. v. 25.9.2024 – II R 2/22

 

5. Steuerrecht und Gesellschaft: Cannabis Social Clubs

Nach der hessischen Finanzverwaltung können Cannabis-Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Steuerrecht: Einfach mitten im Leben!

OFD Frankfurt a.M., RdVfg. v. 9.12.2024 – S 0171 A - 00990-0357 - St 53