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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Steuertelegramm für den Monat November

Steuertelegramm - 06.11.2024

1. Keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht

Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist. Ein typisch unternehmerisches, marktübliches Verhalten ist auch im Verlustfall unternehmerisch.

BFH v. 17.04.2024 - XI R 13/21  

 

2. Zuschüsse aus strukturpolitischen Gründen sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

Im Urteilsfall hat eine Gemeinde Landeszuweisungen zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr erhalten. Der Bundesfinanzhof hat u.a. entschieden, dass es sich bei diesen Zuschüssen nicht um ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt handelt. Denn die Zuschüsse wurden nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern allein aus strukturpolitischen Gründen (Förderung der Verkehrsinfrastruktur) gewährt.

BFH v. 17.04.2024 - XI R 13/21

 

3. Bis zu einer klaren Entnahmehandlung – Betriebsvermögen bleibt Betriebsvermögen

Ein Wirtschaftsgut, das zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die zu der Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen geführt haben, sondern grundsätzlich erst dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entnimmt.

Eine wichtige Aussage – denn die Eigenschaft des notwendigen Betriebsvermögens lässt sich nicht vermeiden. Doch was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr betriebsnotwendig ist? Kommt es dann zu einer Zwangsentnahme, die zu versteuern ist? Dieser Überlegung hat der Bundesfinanzhof eine klare Absage erteilt. Selbst verlustbringende Wirtschaftsgüter können danach im Betriebsvermögen verbleiben – zumindest so lange bis der Betrieb insgesamt eingestellt wird.

BFH v. 31.01.2024 - X R 11/22

 

4. Ein Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann auch im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung berücksichtigt werden

Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist lediglich maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind. Es ist jedoch Voraussetzung, dass diese Beteiligung ursprünglich zum notwendigen Betriebsvermögen gehörte.  

BFH v. 31.01.2024 - X R 11/22

 

5. Und wieder muss es Karlsruhe klären – Sind die Aussetzungszinsen von 0,5% pro Monat verfassungsgemäß?

Der Bundesfinanzhof hat in dieser Frage das Bundesverfassungsgericht angerufen. Denn die regulären Nachzahlungszinsen werden seit dem 1.1.2019 lediglich mit einem Zinssatz von 0,15 Prozent für jeden Monat, somit nur mit 1,8 % pro Jahr berechnet. Daher ist es für den Bundesfinanzhof fraglich, ob die hier vorliegende Zinssatzspreizung zwischen 1,8% p.a. und 6% p.a. verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

BFH v. 08.05.2024 - VIII R 9/23

 

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