Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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1. Achtung: Tantiemeversteuerung ohne Zufluss!
Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Damit erfolgt die Versteuerung der Tantieme in der privaten Einkommensteuererklärung. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.
BFH vom 05.06.2024, VI R 20/22
2. Vorsicht bei Verschmelzung
Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat.
BFH vom 14.03.2024, IV R 6/21
3. Verlust nach Darlehensverzicht
Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrages „begründet“.
BFH vom 18.06.2024, VIII R 25/23
4. Eine Information zur Grundsteuer
Zwischenzeitlich wurde mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler und Haus + Grund Deutschland die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland (Sachsen) erhoben.