Hauke Hagena
Rechtsanwalt und Steuerberater
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1. Abfindung – großes Steuersparpotential
Bei Abfindungen gibt es viel zu verlieren – oder viel zu sparen. Die Höhe der Abfindung richtet sich meist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: je länger, desto höher. Oft geht es um Beträge von mehreren zehntausend Euro – nicht selten auch um deutlich mehr.
Wenn dieser hohe Einmalbetrag mit dem normalen Steuersatz versteuert wird, geht gleich sehr viel Geld ans Finanzamt. Deswegen ist es ratsam, frühzeitig zu planen und die steuerlichen Spielräume auszunutzen. Dann können Beträge von mehreren zehntausend Euro Steuern gespart werden.
2. Disquotale Gewinnausschüttung – Gestaltungspotentiale
Der Bundesfinanzhof hat zuletzt noch einmal bestätigt, dass disquotale Gewinnausschüttungen aus einer GmbH steuerlich anzuerkennen sind. Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung inzwischen ebenfalls an. Voraussetzung ist nur, dass auch gesellschaftsrechtlich alles beachtet wurde.
Dann bieten disquotale Gewinnausschüttungen interessante Potentiale. So kann sowohl die finanzielle Situation der GmbH (Innenfinanzierung) als auch die individuelle, insbesondere auch steuerliche Situation eines Gesellschafters berücksichtigt werden.
3. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
Wird auf eine Forderung gegen Besserungsschein verzichtet, so liegen in Höhe des Verzichts sofort abziehbare Werbungskosten vor. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Möglichkeit, dass es vielleicht in Zukunft zu einer Besserung kommt und die Forderung dann wiederaufleben würde, ändert daran nichts.