Hauke Hagena
Rechtsanwalt und Steuerberater
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1. Konzernumstrukturierungen I: BFH legt dem EuGH die 5-%-Besteuerung bei Aufwärtsverschmelzungen vor
Der Bundesfinanzhof (BFH) (X R 27/22) sieht bei Aufwärtsverschmelzungen einen Verstoß gegen die EU-Fusionsrichtlinie, wenn Übernahmegewinne zwar grundsätzlich steuerfrei sind, jedoch durch die „Hintertür“ pauschal 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben besteuert werden. Deswegen hat er die Frage jetzt dem EuGH vorgelegt. Steuerbescheide dazu sind offenzuhalten, also Einspruch einzulegen bzw. das Ruhen des Einspruchs- oder Klageverfahrens zu beantragen.
Fundstelle: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.05.2026 – X R 27/22
2. Konzernumstrukturierungen II: Buchwertantrag bleibt formfrei
Der BFH (IV R 3/23) hat zugunsten der Praxis entschieden, dass der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG formlos bleibt. Es reicht, wenn der Antrag in der notariellen Umwandlungsurkunde enthalten ist und diese dem Finanzamt durch den Notar übermittelt wird; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Fundstelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2026 – IV R 3/23
3. Holdinggesellschaften: BFH ermöglicht stärkere Verlustnutzung
Werden mehr als 50 % der Anteile an der A-GmbH verkauft, so sieht § 8c KStG vor, dass die Verluste der A-GmbH steuerlich untergehen. Der BFH (I R 1/23) sieht es aber als zulässig an, die bis zum taggenauen Veräußerungszeitpunkt aufgelaufenen Verluste noch mit Vorjahresgewinnen auszugleichen.
Fundstelle: Urteil vom 16.07.2025 – I R 1/23
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