News

Trinkwasserversorgungspflichtige in Sachsen-Anhalt auch für Eigenversorgungsanlagen zuständig ?

News - 04.04.1999

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg sorgt in Sachsen-Anhalt für Verwirrung. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Verfügung eines Landkreises für rechtmäßig erklärt, nach der ein Wasserverband, der sich bisher nur für die Wasserversorgung mittels eines zentralen Netzes zuständig sah, auch zur "dezentralen" Trinkwasserversorgung verpflichtet wurde.

 

Im konkreten Fall wurde dem Verband aufgegeben, einen privaten Brunnen durch Einbau einer Denitrifikations- und Desinfektionsanlage zu sanieren und die betreffenden Bewohner in der Zwischenzeit mit Trinkwasser aus Flaschen zu beliefern.

 

Wir halten diese Entscheidung für abwegig und haben im Auftrage des Verbandes die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung beantragt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache erwarten wir auch die Zulassung der Beschwerde und werden weiter berichten.

 

Bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde besteht allerdings für alle Trinkwasserversorgungspflichtigen Rechtsunsicherheit. Es wird empfohlen, gegen entsprechende Verfügungen ebenfalls Rechtsmittel einzulegen.