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KellerThomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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Update

Familienrecht - 11.05.2019

Kindesunterhalt – private Krankenversicherung

Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind von dem Unterhaltsverpflichteten neben dem Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu tragen. Erhält der betreuende Elternteil als Beamter eine höhere Beihilfe zu seiner Krankenversicherung, ist dies nicht auf die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils anzurechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 07.02.2018, Az. XII ZB 338/17, entschieden, dass die durch die erhöhte Beihilfe entstehende Ersparnis nicht auf die Kosten der privaten Krankenversicherung angerechnet werden darf.

Versorgungsausgleich – späte Rolle rückwärts

Mit der Ehescheidung wird regelmäßig über den Versorgungsausgleich entschieden. Die Altersversorgung des ausgleichspflichtigen Ehegatten wird dann geschmälert. Bislang waren diese Anrechte nach Ablauf einer Übergangszeit verloren, selbst wenn der Ausgleichsberechtigte später verstarb. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 20.06.2018, Az. XII ZB 624/15, entschieden, dass der überlebende ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes (und durch den Versorgungsausgleich „verlorenes“) Anrecht über den Weg einer Abänderung der Ursprungsentscheidung zurückerhalten kann.