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KellerThomas Keller
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Fachanwalt für Familienrecht
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Veräußerung des wesentlichen Vermögens durch Ehegatten

Familienrecht - 06.02.2023

Es kommt häufig vor, dass ein Ehegatte alleiniger Eigentümer einer Immobilie ist und diese Immobilie den wesentlichen Teil des Vermögens darstellt. Besteht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich, um die Immobilie wirksam zu veräußern. Wann die Immobilie der wesentliche Teil des Vermögens ist, wird unterschiedlich beurteilt.

Das OLG München hat in einem Beschluss vom 15.09.2022 entschieden, dass die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist, wenn der Ehegatte bei größeren Vermögen über mehr als 90 % seines Vermögens verfügen will. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann solange nicht vorgenommen werden, bis die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegt oder die fehlende Zustimmung des Ehegatten durch das Familiengericht ersetzt worden ist.

In der Praxis sollte bei Veräußerung einer Immobilie zwingend darauf geachtet werden, dass in dem notariellen Übertragungsvertrag auch die Zustimmung des Ehegatten zu dem Verkauf festgehalten wird.