Dr. Thomas Brandes
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Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten eigene rechtliche Regeln. Beim Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Vorschriften können AGB z. B. unwirksam sein. Umso wichtiger ist die vorgelagerte Frage: Wann handelt es sich überhaupt um AGB?
Nach dem Gesetz sind AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen, die vom Verwender gestellt werden. Individuell ausgehandelte Klauseln sind keine AGB. Selbst wenn AGB vorliegen, gehen individuelle Abreden vor.
Die Rechtsprechung hat dies seit jeher konkretisiert und immer häufiger AGB angenommen, beispielsweise in folgenden Fällen: So liegen vorformulierte Vertragsbedingungen nicht erst dann vor, wenn eine Klausel tatsächlich mehrfach verwendet wird; ausreichend ist bereits die geplante Mehrfachverwendung. Drittmuster und Fremdformulare sind AGB, selbst wenn der Verwender sie nur einmal gebrauchen will. Auch bei Verbraucherverträgen genügt eine einmalige Verwendung. Eine Individualvereinbarung liegt nur vor, wenn der Verwender den Inhalt der Klausel ernsthaft zur Disposition stellt und ein wirklicher Verhandlungsspielraum vorliegt. Die handschriftliche Ergänzung von Klauseln schließt das Vorliegen einer AGB nicht aus.
Vor allem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verführt beinahe zu der Annahme, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung immer dann vorliegt, wenn der BGH es in dem besonderen Fall so will. So liest sich auch fast die jüngste Entscheidung des BGH aus dem November des vergangenen Jahres: Sind an einem Vertragsverhältnis mehr als zwei Parteien beteiligt, kann ein und dieselbe Klausel sogar sowohl als Individualvereinbarung als auch als AGB zu behandeln sein, „wenn es der Schutzzweck der gesetzlichen Vorschrift gebietet, sie der Wirksamkeitskontrolle zu unterwerfen“.
Die Abgrenzung zwischen AGB und Individualvereinbarung ist und bleibt anspruchsvoll und beileibe nicht alle verbreiteten Vertrags- und sonstigen Formulare bieten Gewähr für die Wirksamkeit ihrer Inhalte. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Vertragsmustern im Internet und der anwachsenden Bedeutung von KI-Tools gewinnt die Überprüfung vorhandener Vertragsentwürfe und Verträge und die Gestaltung individueller Verträge immer größere Bedeutung.